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Regulierung

Online-Glücksspiel in Deutschland: die Rechtslage seit 2021

Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 erlaubte erstmals bundesweit virtuelle Automaten und Online-Poker. Was seither gilt, was ausgeschlossen bleibt und was sich einordnen lässt.

5 Minuten Lesezeit Redaktion Leumund

Online-Glücksspiel in Deutschland: die Rechtslage seit 2021

Am 1. Juli 2021 trat der Glücksspielstaatsvertrag 2021 in Kraft, kurz GlüStV 2021. An diesem Tag änderte sich die Rechtslage für Online-Glücksspiel in Deutschland grundlegender als in den zwei Jahrzehnten davor. Virtuelle Automatenspiele und Online-Poker wurden erstmals bundesweit erlaubnisfähig, mit festen Regeln statt eines Flickenteppichs aus Duldung und Verbot.

Wer heute ein Angebot im Netz findet, trifft auf eine Rechtslage, die selten so beschrieben wird, wie sie ist. Zwischen erlaubtem, geduldetem und schlicht illegalem Angebot liegt ein schmaler, oft übersehener Grat.

Dieser Text zeichnet die Chronologie nach, benennt die Grenzen des Erlaubten und zeigt, woran sich ein Angebot rechtlich einordnen lässt.

Vor 2021: ein Verbot mit Ausnahmen

Bis 2021 galt der Glücksspielstaatsvertrag in seiner Fassung von 2012. Online-Casinospiele waren darunter grundsätzlich verboten, Sportwetten unter Auflagen erlaubt. Die Praxis sah anders aus: Zahlreiche Anbieter mit Sitz in Malta oder Gibraltar bedienten den deutschen Markt, ohne dass eine flächendeckende Durchsetzung des Verbots stattfand.

Eine Ausnahme bildete Schleswig-Holstein. Das Land vergab eigene Lizenzen für Online-Glücksspiel, unabhängig vom Staatsvertrag der übrigen Länder, und schuf damit einen Präzedenzfall, auf den sich spätere Anbieter beriefen. Für Nutzer außerhalb Schleswig-Holsteins änderte das wenig, für die rechtliche Debatte aber viel: Es zeigte, dass eine Regulierung technisch möglich war, wenn der politische Wille vorhanden war.

Dieser Wille brauchte am Ende fast ein Jahrzehnt, um sich auf Bundesebene durchzusetzen. Zu lang für ein Verbot, das ohnehin kaum durchsetzbar war.

Was der Staatsvertrag seit dem 1. Juli 2021 erlaubt

Der GlüStV 2021 öffnete zwei Bereiche bundesweit für eine Erlaubnis: virtuelle Automatenspiele und Online-Poker. Wer ein solches Angebot betreiben will, kann seither eine Erlaubnis beantragen, die an feste Bedingungen geknüpft ist. Dazu gehören unter anderem der Anschluss an ein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit sowie die Anbindung an das bundesweite Spielersperrsystem OASIS, beides Themen für sich.

Anders bei Onlinecasinospielen im engeren Sinn, also Roulette und Blackjack. Diese blieben in der Zuständigkeit der einzelnen Länder, und ein Teil der Länder lässt sie ausschließlich über eigene, staatlich getragene Unternehmen zu. Wer online Roulette spielt, spielt damit rechtlich in einem anderen Rahmen als beim virtuellen Automaten nebenan, auch wenn beide auf derselben Website erscheinen.

Für virtuelle Automatenspiele gelten zudem enge Vorgaben zum Spielverlauf selbst, etwa bei Höchsteinsatz und Rundendauer. Diese Details entfaltet ein eigener Artikel. Ebenso die Frage, woran sich eine echte, gültige Erlaubnis erkennen lässt, und was die zuständige Behörde tatsächlich prüft.

Klar ist an dieser Stelle nur: Aus einem bundesweiten Verbot wurde ein bundesweites Erlaubnisverfahren, mit einer Behörde, die es vorher nicht gab.

Was er ausschließt

Der Staatsvertrag öffnete nicht alles. Klassische Casinospiele mit Croupier oder deren digitale Nachbildung außerhalb der landesrechtlichen Ausnahmen bleiben ohne bundeseinheitliche Erlaubnisgrundlage. Wer ein Angebot sucht, das alle Spielarten unter einer einzigen deutschen Erlaubnis führt, wird selten fündig, weil die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern aufgeteilt sind.

Auch das Werbeumfeld ist eingeschränkt. Für virtuelle Automatenspiele und Online-Poker gilt ein Werbeverbot im Fernsehen und im Internet zwischen 6 und 21 Uhr. Ein Anbieter, der zur besten Sendezeit wirbt, verstößt damit unabhängig von seiner sonstigen Erlaubnislage gegen geltendes Recht.

Die Lücke zwischen dem, was erlaubt werden kann, und dem, was tatsächlich angeboten wird, blieb also auch nach 2021 bestehen. Nur ihre Kontur änderte sich.

Die Übergangszeit und der 1. Januar 2023

Zwischen dem Inkrafttreten des Staatsvertrags und der vollen Arbeitsfähigkeit der zuständigen Behörde lag eine Übergangszeit. In dieser Phase nahmen einzelne Länder die Aufsichtsaufgaben vorübergehend wahr, während Anbieter unter Auflagen geduldet wurden, sofern sie sich erkennbar auf dem Weg zu einer Erlaubnis befanden.

Diese Konstruktion war rechtlich unbequem. Eine Duldung ist keine Erlaubnis, sie beschreibt lediglich, dass eine Behörde vorerst nicht einschreitet. Für Nutzer bedeutete das eine Grauzone, die formal existierte, aber praktisch kaum von einem regulären Angebot zu unterscheiden war.

Am 1. Januar 2023 endete diese Zwischenphase. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, kurz GGL, mit Sitz in Halle an der Saale, nahm ihre Arbeit in vollem Umfang auf und übernahm seither sowohl die Erteilung von Erlaubnissen als auch das Vorgehen gegen illegale Angebote. Aufbau und Befugnisse dieser Behörde sind Gegenstand eines eigenen Textes.

Mit diesem Datum endete die Übergangszeit formal. Die Frage, was seither als legal gilt, lässt sich seitdem klarer beantworten, auch wenn die Antwort selten in einem Satz passt.

Drei Zustände lassen sich seit 2023 unterscheiden, und sie werden in der öffentlichen Debatte häufig vermischt. Legal ist ein Angebot, das über eine von der GGL erteilte, aktuell gültige Erlaubnis für genau die angebotene Spielform verfügt. Diese Erlaubnis ist an einen bestimmten Anbieter und eine bestimmte Domain gebunden, sie überträgt sich nicht automatisch auf Schwestermarken oder neue Webadressen desselben Konzerns.

Geduldet ist, streng genommen, seit 2023 kein Zustand mehr, der für neue Antragsteller gilt. Die Übergangsregelungen liefen mit dem vollen Tätigwerden der Behörde aus. Wo der Begriff dennoch noch verwendet wird, bezieht er sich meist auf laufende Verwaltungsverfahren, deren Ausgang offen ist, nicht auf eine dauerhafte Grauzone.

Illegal ist ein Angebot ohne jede Erlaubnisgrundlage nach deutschem Recht, unabhängig davon, wo der Anbieter registriert ist oder welche ausländische Lizenz er vorweist. Eine maltesische Lizenz etwa berechtigt nicht automatisch zum Betrieb in Deutschland. Der Unterschied zwischen einer erteilten Erlaubnis und einer bloßen Duldung wird in der Praxis oft verwischt, weil beide Zustände auf den ersten Blick gleich aussehen: eine funktionierende Website, ein Spiel, ein Einzahlungsformular.

Wer diesen Unterschied ernst nimmt, muss genauer hinsehen, als es die Oberfläche einer Website erlaubt.

Was sich praktisch prüfen lässt

Ein Blick ins Impressum verrät oft mehr als die Startseite. Der Name des Erlaubnisinhabers muss dort auftauchen, ebenso im Seitenfuß, sofern eine deutsche Erlaubnis tatsächlich vorliegt. Fehlt eine solche Angabe vollständig, ist das ein deutliches Warnsignal.

Ein zweiter Hinweis liegt in den Voreinstellungen des Spiels selbst. Deutsche Grenzwerte, etwa beim Höchsteinsatz, greifen bei einem regulären Angebot automatisch, ohne dass Nutzer sie manuell aktivieren müssten. Und die Registrierung selbst ist bei einem erlaubten Anbieter an eine verpflichtende Prüfung gekoppelt, die über eine bloße E-Mail-Bestätigung hinausgeht.

Wer all das prüfen will, kommt an einer offiziellen Quelle nicht vorbei.

Steuer, Werbung, Aufsicht

Auf virtuelle Automatenspiele erhebt der Staat seit dem 1. Juli 2021 eine eigene Steuer, die virtuelle Automatensteuer, in Höhe von 5,3 Prozent des Spieleinsatzes, eingeführt über das Rennwett- und Lotteriegesetz. Sie wird auf den Einsatz erhoben, nicht auf den Gewinn des Anbieters.

Die GGL führt ein öffentliches Verzeichnis der Anbieter mit gültiger Erlaubnis, gemeinhin als Whitelist bezeichnet. Ein Blick in dieses Verzeichnis ersetzt jede Vermutung. Es ist, mit den Einschränkungen der Aufsichtspraxis, die verlässlichste Quelle, die es zu dieser Frage in Deutschland gibt.